Energieausweise

Beim Verkauf oder der Neuvermietung ist er Pflicht.

Wer ein Wohngebäude verkauft oder neu vermietet, muss Interessenten unaufgefordert einen gültigen Energieausweis vorlegen – so verlangt es das Gebäudeenergiegesetz. Der Ausweis gilt zehn Jahre.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

  • Verbrauchsausweis: basiert auf den Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Für viele Bestandsgebäude zulässig und in der Regel ganz ohne Vor-Ort-Termin möglich – Sie senden mir die Unterlagen, ich erstelle den Ausweis.
  • Bedarfsausweis: bewertet die Bausubstanz und die Anlagentechnik rechnerisch, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Für bestimmte ältere, kleinere Wohngebäude ist er vorgeschrieben – und beim Verkauf oft die aussagekräftigere Wahl.
  • Welcher für Sie gilt: Das hängt von Baujahr, Wohnungszahl und Modernisierungsstand ab – ich sage es Ihnen nach wenigen Angaben am Telefon.

So läuft es ab

  1. Kurze Klärung: Gebäudedaten und Anlass – daraus ergibt sich das zulässige Verfahren.
  2. Unterlagen: Verbrauchsabrechnungen bzw. Pläne und Fotos; beim Bedarfsausweis nach Bedarf ein Termin vor Ort.
  3. Erstellung und Registrierung: Der Ausweis erhält seine amtliche Registriernummer.
  4. Zustellung: Sie bekommen den Ausweis als PDF und auf Wunsch gedruckt.

Kleiner Aufwand, klare Sache

Ein Energieausweis ist keine Energieberatung – und muss es auch nicht sein. Wenn Sie nur den Ausweis brauchen, bekommen Sie genau das: zügig, korrekt und ohne Umwege.